Teamspeak Server Rules



§1 Allgemeine Regelungen
  1. Das Kicken oder Bannen von Usern ist untersagt und nur in schwerwiegenden Regelverstößen gestattet. Das Entscheidungsrecht liegt hierbei beim Serverbetreiber und seinen Moderatoren.
  2. Scriptkiddies werden ohne Weiteres permanent gebannt und zur Anzeige gebracht.
  3. Die öffentliche Fremdwerbung für eigene Server ist untersagt.
  4. Die Abwerbung von Clanmitgliedern ist untersagt.
  5. Unnötiges Spammen ist nicht erwünscht.
  6. Die Verwendung eines Proxy-Servers zur Anonymisierungszwecken ist untersagt.
  7. "FenixFoxStudios" steht als eingetragene Marke unter dem Markenrecht und darf nicht für eigene Zwecke verwendet werden.
  8. Die Diffamierung von "FenixFoxStudios" ist untersagt.
  9. Avatare mit extremisitischen Gedankengut werden kommentarlos entfernt.

§2 Urheberrechte
  1. Die Stimmes eines User steht unter dem Persönlichkeitsrecht. Es bedarf einer "Zustimmung" oder einer "Genehmigung" im Falle einer Aufnahme.
  2. Hochgeladene Avatare dürfen die Rechte der Urheber und seiner Rechtsnachfolger nicht verletzen.
  3. Öffentlich vorgespielte Musik dürfen die Rechte der Urheber und seiner Rechtsnachfolger nicht verletzen.
§2 Nutzungsrechte
  1. Die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an firmeninternen- und externen Erzeugnissen wie dem Firmennamen und dem Firmenlogo liegen ausschließlich bei dem Firmeninhaber.

    Dazu gehören auch alle Formen von Computersoftware, sowie Designskizzen und alle anderen, mit dem Betrieb des Firmeninhaber zusammenhängende Kunstprodukte.

    Damit ist niemand Anderes berechtigt, die vom Firmeninhaber erstellten Programme und sonstigen Arbeits- und Entwicklungsergebnisse sowie die dazugehörenden Unterlagen und Dokumentationen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verändern, zu bearbeiten, umzugestalten und in sonstiger Weise zu nutzen und zu verwerten und die Veränderungen, Bearbeitungen und Umgestaltungen ihrerseits zu vervielfältigen, zu verbreiten und in sonstiger Weise zu nutzen und zu verwerten.
  2. Das Nutzungsrecht schließt alle bekannten Nutzungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse im Original oder in Übersetzung oder in bearbeiteter bzw. umgestalteter Form selbst oder durch Dritte in beliebiger Art und in beliebigen Umfang zu vervielfältigen, auf Bild-, Ton- und Datenträger zu übertragen, zu übersetzen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen oder anderweitig zu verwerten und auch die abgeleiteten Werke auf alle Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten.
§3 Sonstige Regelungen
  1. In diesen Regelungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist der gültige Firmensitz von FenixFoxStudios.
  2. Etwaige Regelungen für eine Einräumung der Nutzungsrechte müssen mündlich oder schriftlich getroffen werden.